Mängelbehebung

Mängelbehebung

Werden bei der periodischen Kontrolle Mängel festgestellt, erhält der Eigentümer vom Kontrollorgan eine Mängelliste mit gesetzter Behebungsfrist.

 

Der Eigentümer ist verantwortlich für die Behebung dieser Mängel in der angegebenen Frist und anschliessenden Mängelbehebungs-Meldung an das Kontrollorgan resp. die Netzbetreiberin.