Sicherheitsnachweis

Nächste Kontrolle

Sicherheitsnachweis

Ein Sicherheitsnachweis muss erstellt werden:

  • bei der Übergabe der Installation an den Eigentümer; bei Neubauten, Umbauten, Erweiterungen und Anpassungen;
  • periodisch nach Art. 36 Abs. 1 NIV.

 

Stellt das Kontrollorgan fest, dass die elektrischen Installationen mängelfrei sind, hat es einen Sicherheitsnachweis auszustellen und diesen dem Eigentümer zu übergeben. In der Praxis stellt das unabhängige Kontrollorgan oder die akkreditierte Inspektionsstelle oft auch der Netzbetreiberin ein Exemplar zu. Allein verantwortlich für den Empfang des Sicherheitsnachweises durch die Netzbetreiberin ist aber stets der Eigentümer.

 

Die Frist zum Einreichen des Sicherheitsnachweises kann bis längstens ein Jahr nach Ablauf der festgelegten Kontrollperiode verlängert werden. Wird der Sicherheitsnachweis trotz zweimaliger Mahnung nicht innerhalb der festgesetzten Frist eingereicht, so übergibt die Netzbetreiberin dem ESTI die Durchsetzung der periodischen Kontrolle.

 

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass stets der Eigentümer allein und nicht etwa das von ihm beauftragte Kontrollorgan oder andere Dritte für die Einhaltung der gesetzten Fristen verantwortlich ist.


NIV (Art. 36 - Abs. 1)

Ab welchem Datum läuft die nächste Kontrollperiode?

Nach einer periodischen Kontrolle bemisst sich die darauf folgende Kontrollperiode ab dem Datum dieser Kontrolle, nicht ab dem Datum einer allfälligen Mängelbehebung und auch nicht ab dem Datum, an welchem der periodische Sicherheitsnachweis ausgestellt wird.

Kontrolle HIK