Elektrische Installationen können fehlerhaft sein, beispielsweise wegen Abnützungsdefekten oder weil Laien entgegen den anerkannten Regeln der Technik installiert haben. Im Interesse der Sicherheit schreibt die NIV vor, dass die Installationen periodisch kontrolliert werden müssen.
Wer Installationen erstellt, ändert oder in Stand setzt sowie elektrische Erzeugnisse an Installationen fest anschliesst oder solche Anschlüsse unterbricht oder ändert, benötigt gemäss Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen eine Installationsbewilligung des ESTI.
Laien ist es ohne solche Bewilligung erlaubt, in selbstbewohnten Wohnungen und Nebenräumen Beleuchtungskörper selbst aufzuhängen und zugehörige Schalter auszuwechseln. Sie dürfen unter gewissen Bedingungen auch einfache, einphasige Kleininstallationen selbst vornehmen (z.B. Installation einer Steckdose). Derartige selbst erstellte Installationen müssen allerdings vor ihrer Inbetriebnahme von einem Inhaber einer Kontrollbewilligung geprüft werden.
Der Zweck dieser Kontrolle besteht darin, Mängel rechtzeitig zu erkennen und anschliessend zu beseitigen. Sind die Installationen mängelfrei, stellt ein unabhängiges Kontrollorgan oder eine akkreditierte Inspektionsstelle den Sicherheitsnachweis aus.