Wer führt die Kontrollen durch?

Installateure / Kontrolleure

Es empfiehlt sich im Normalfall für den Eigentümer, rechtzeitig nach Erhalt der Aufforderung ein Kontrollorgan – je nach Art der Installation ein unabhängiges Kontrollorgan oder eine akkreditierte Inspektionsstelle – mit der Kontrolle der elektrischen Installationen zu beauftragen, damit der Sicherheitsnachweis innert Frist eingereicht werden kann.

 

Vom ESTI bewilligte Installateure oder Kontrolleure für Arbeiten an Installationen finden Sie auch unter www.esti.admin.ch > Bewilligungsverzeichnisse.

 

Netzbetreiberinnen, unabhängige Kontrollorgane, akkreditierte Inspektionsstellen und das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI sind ab und zu mit Eigentümern konfrontiert, welche die periodische Kontrolle der elektrischen Installationen mit der Begründung verweigern, sie duldeten in ihren privaten Räumen keine fremden Personen. Trotz des hohen Stellenwertes, den der Schutz der Privatsphäre in der Schweiz geniesst, muss der Eigentümer die periodische Kontrolle der elektrischen Niederspannungsinstallationen in sämtlichen privaten Räumen zulassen.

 

Aufgrund von Urteilen des Bundesgerichts (2C_1/2009 vom 11. September 2009) und des Bundesverwaltungsgerichts (A-5162/2012 vom 13. Dezember 2012) kann der Schutz der Privatsphäre nicht als Argument gegen eine Installationskontrolle verwendet werden.


Bewilligungsverzeichnisse