Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als eidgenössisch diplomierter Elektroinstallateur (Elektromeister) oder als Elektrokontrolleur/Chefmonteur mit eidgenössischem Fachausweis dürfen elektrische Installationen kontrollieren. Zur Durchführung von Abnahme- oder periodischen Kontrollen ist zusätzlich eine Bewilligung als unabhängiges Kontrollorgan oder als akkreditierte Inspektionsstelle erforderlich. Diese werden vom ESTI erteilt.
Für die Wirksamkeit der Kontrolle von elektrischen Installationen ist es unerlässlich, dass nicht dieselbe Person oder derselbe Betrieb die Kontrolle durchführt wie diejenige oder derjenige, der schon die Installation geplant, erstellt, geändert oder in Stand gestellt hat. Entsprechend darf, wer an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung der zu kontrollierenden elektrischen Installationen beteiligt war, nicht mit der periodischen Kontrolle oder mit Stichprobenkontrollen beauftragt werden. Somit darf der Elektro-Installateur, welcher Mängel an einer Installation behoben hat, nicht gleichzeitig auch die periodische Kontrolle an derselben Installation durchführen. Umgekehrt darf das Kontrollorgan, welches im Auftrag des Eigentümers die periodische Kontrolle durchführt, die dabei festgestellten Mängel nicht selber beheben.